Nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) haben die Feuerwehren im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe). Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken außerdem bei der Brandschutzerziehung mit.
Angriffsübung - Die Mannschaft tritt hinter dem Fahrzeug an und erhält den Einsatzbefehl
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Hessen sind ebenfalls im HBKG geregelt (§ 10 HBKG). Danach müssen aktive Angehörige
geistig und körperlich in der Lage sein, Feuerwehrdienst zu leisten und
zwischen 17 und 60 Jahre alt sein.
Die Ausbildung der Einsatzabteilung wird durch Lehrgänge auf Kreisebene und an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel sichergestellt.
Aber nicht nur bei Lehrgängen bilden sich die Feuerwehrleute aus- und fort. Auch in der eigenen Feuerwehr wird das ganze Jahr über geübt und gelernt. In den Übungen werden die notwendigen Handgriffe geprobt, um mit den technischen Geräten umgehen zu können. In den Unterrichten, die in den Wintermonaten stattfinden, wird das nötige theoretische Wissen vertieft.Hier können Sie den aktuellen Dienstplan sehen.
Übung mit Atemschutzgeräten | Maschinistenausbildung an der Tragkraftspritze |
Übung unter realistischen Bedingungen: Angenommener Kellerbrand in der Alten Schule
Unterricht im Winterhalbjahr: Demonstration eines Chemikalienschutzanzuges (CSA)